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Wie viel Umsatz brauche ich als Selbstständiger für mein Wunsch-Netto? Rechner

Netto ist bei Selbstständigen das, was nach Kosten, Einkommensteuer, Krankenversicherung und Altersvorsorge bleibt. Der Rechner dreht die Rechnung um: Sie geben Ihr Wunsch-Netto ein und sehen, wie viel Umsatz und welchen Stundensatz Sie brauchen.

Redaktion Selbstständigen-Check.de Aktualisiert am 21. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (5 Abschnitte)
  1. Wie viel Umsatz brauche ich als Selbstständiger? Der Rechenweg
  2. Beispiele: Umsatz für 2.500 € und 5.000 € netto
  3. Netto, Gewinn, Umsatz: die Begriffe kurz erklärt
  4. Welche Kosten Selbstständige oft vergessen
  5. Grenzen der Rechnung
Das Wichtigste in Kürze
  • Für 2.500 € netto im Monat brauchen Selbstständige im Beispiel rund 6.150 € Umsatz (800 € Fixkosten, 10 % variable Kosten, 10 % Altersvorsorge, GKV kinderlos mit Krankengeld, Einkommensteuer 2026).
  • Für 5.000 € netto sind es im selben Beispiel rund 12.390 € Umsatz im Monat – bei 100 fakturierbaren Stunden mindestens 124 € pro Stunde.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt Selbstständigen 2026 rund 21,7 % des Gewinns (kinderlos, mit Krankengeld), höchstens 1.261,31 € im Monat – sie ist nach der Einkommensteuer oft der zweitgrößte Abzug.
  • Mit einem PKV-Beitrag von 700 € statt GKV sinkt der nötige Umsatz im 5.000-€-Beispiel um rund 660 € im Monat.
  • Kranken- und Pflegebeiträge mindern als Sonderausgaben die Einkommensteuer (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG); der Rechner berücksichtigt das vereinfacht.

Wie viel Umsatz Sie als Selbstständiger brauchen, ergibt sich rückwärts aus Ihrem Wunsch-Netto: Netto plus Altersvorsorge, Krankenversicherung und Einkommensteuer ergibt den Gewinn, Gewinn plus Kosten den Umsatz. Im Beispiel des Rechners sind für 2.500 € netto rund 6.150 € und für 5.000 € netto rund 12.390 € Monatsumsatz nötig (Steuer 2026, GKV mit Krankengeld, Stand Oktober 2026).

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nötiger Umsatz pro Monat (ohne Umsatzsteuer)
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nötiger Gewinn pro Monat
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Mindest-Stundensatz
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Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat
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Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer pro Monat

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Orientierung, Stand 21.10.2026. Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG (Grundtarif oder Splitting), Solidaritätszuschlag 5,5 % mit Freigrenze 20.350 € (Splitting 40.700 €) und Milderungszone, Kirchensteuer vereinfacht ohne Kappung. Zu versteuerndes Einkommen vereinfacht: Jahresgewinn minus Kranken- und Pflegebeiträge (GKV mit Krankengeld 96 %, sonst 100 %; PKV Annahme 80 % Basisanteil). GKV 2026: 14,6 % bzw. 14,0 % + 2,9 % + Pflege 4,2 % (kinderlos) bzw. 3,6 %, höchstens Bemessungsgrenze 5.812,50 €. Ohne Gewerbesteuer, Kinderfreibeträge, Altersvorsorge-Abzug und weitere Einnahmen. Keine Steuerberatung.

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Wie viel Umsatz brauche ich als Selbstständiger? Der Rechenweg

Der Rechner arbeitet rückwärts: Er sucht den Gewinn, bei dem nach allen Abzügen genau Ihr Wunsch-Netto übrig bleibt, und rechnet daraus den Umsatz.

1. Netto → Gewinn

Gewinn minus Kranken- und Pflegeversicherung, Einkommensteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer und Altersvorsorge = Netto. Weil Steuer und GKV-Beitrag selbst vom Gewinn abhängen, nähert sich der Rechner dem Ergebnis in vielen kleinen Schritten.

2. Gewinn → Umsatz

Umsatz = (Gewinn + fixe Kosten) ÷ (1 − variable Kostenquote). Bei 4.739 € Gewinn, 800 € Fixkosten und 10 % variablen Kosten sind das 6.155 € Umsatz.

3. Umsatz → Stundensatz

Umsatz ÷ fakturierbare Stunden. Bei 100 Stunden im Monat und 6.155 € Umsatz brauchen Sie mindestens 62 € pro Stunde – ohne Umsatzsteuer.

Beispiele: Umsatz für 2.500 € und 5.000 € netto

Beispielrechnung pro Monat, Stand 21.10.2026: 800 € Fixkosten, 10 % variable Kosten, 10 % Altersvorsorge vom Gewinn, ledig ohne Kirchensteuer, Einkommensteuer 2026
Position2.500 € netto (GKV)5.000 € netto (GKV)5.000 € netto (PKV 700 €)
Umsatz6.155 €12.392 €11.732 €
Gewinn4.739 €10.353 €9.759 €
Kranken- und Pflegeversicherung1.028 €1.261 €700 €
Einkommensteuer und Soli737 €3.056 €3.083 €
Mindest-Stundensatz (100 h)62 €124 €118 €

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt bis zur Bemessungsgrenze rund 21,7 % des Gewinns (2026, kinderlos, mit Krankengeld) – bei 2.500 € netto ist sie mit über 1.000 € im Monat der größte Abzug nach den Kosten. Zweitens: Ein fester PKV-Beitrag senkt im 5.000-€-Beispiel den nötigen Umsatz um rund 660 € im Monat, obwohl die Steuerersparnis durch die Krankenversicherung etwas kleiner ausfällt. Ob das für Ihr Alter gilt, zeigt der Rechner Ab welchem Gewinn lohnt sich die PKV?.

Netto, Gewinn, Umsatz: die Begriffe kurz erklärt

  • Umsatz: alles, was Sie Kunden in Rechnung stellen – hier ohne Umsatzsteuer.
  • Gewinn: Umsatz minus Betriebsausgaben, vor Einkommensteuer. Nach ihm richten sich Einkommensteuer und GKV-Beitrag (§ 240 SGB V, § 15 SGB IV).
  • Netto: was nach Einkommensteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge für Ihr Leben bleibt – vergleichbar mit dem Nettogehalt eines Angestellten, aber ohne Arbeitgeberanteile.

Ein Angestellter mit 2.500 € netto kostet seinen Arbeitgeber deutlich mehr als sein Bruttogehalt. Als Selbstständiger tragen Sie diese Kosten selbst – deshalb liegt der nötige Umsatz in unseren Beispielen bei rund dem Zweieinhalbfachen des Wunsch-Nettos. Mit dem Rechner prüfen Sie, ob Ihr Stundensatz das trägt, bevor Sie Angebote schreiben.

Welche Kosten Selbstständige oft vergessen

Ausfall bei Krankheit

Ohne Wahlerklärung zahlt die GKV Selbstständigen kein Krankengeld; mit Wahlerklärung erst ab der 7. Woche. Planen Sie eine Rücklage oder ein Krankentagegeld ein – Stiftung Warentest nannte für 35-Jährige 76 bis 150 € im Monat für 150 € pro Tag ab dem 29. Tag.

Nachzahlungen

Steigt der Gewinn, fordert die Kasse nach dem Steuerbescheid nach. Die Höhe zeigt der Nachzahlungs-Rechner; das Finanzamt passt zudem Ihre Vorauszahlungen an.

Altersvorsorge

Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig und sorgen selbst vor. Der Rechner setzt dafür standardmäßig 10 % des Gewinns an.

Nicht fakturierbare Zeit

Urlaub, Feiertage, Fortbildung, Akquise und Buchhaltung kosten Zeit, die kein Kunde bezahlt. Rechnen Sie lieber mit weniger fakturierbaren Stunden.

Grenzen der Rechnung

Der Rechner ist eine Kalkulationshilfe, keine Steuerberatung. Er berücksichtigt keine Gewerbesteuer (bei Gewerbetreibenden über dem Freibetrag von 24.500 € teilweise auf die Einkommensteuer anrechenbar), keine Kinderfreibeträge, keine abziehbare Altersvorsorge (etwa eine Basisrente) und keine weiteren Einkünfte. Die Werte gelten für 2026; für 2027 steigt die Bemessungsgrenze der Krankenversicherung laut Kabinettsbeschluss auf 6.375 € (Bundesrat ausstehend). Für Ihre konkrete Steuerplanung fragen Sie Ihren Steuerberater. Was die Krankenversicherung Sie 2026 und 2027 genau kostet und was privat möglich ist, zeigt der kostenlose Gewinn-Check; Leistungen und Ablauf erklärt der Ratgeber Private Krankenversicherung für Selbstständige.

Häufige Fragen

Wie viel Umsatz brauche ich als Selbstständiger, um 2.500 € netto zu verdienen?

Im Beispiel des Rechners rund 6.150 € im Monat ohne Umsatzsteuer: bei 800 € Fixkosten, 10 % variablen Kosten, 10 % Altersvorsorge, gesetzlicher Krankenversicherung mit Krankengeld (kinderlos) und Einkommensteuer 2026 nach Grundtarif. Mit niedrigeren Kosten oder ohne Altersvorsorge sind es entsprechend weniger.

Wie viel Umsatz brauche ich für 5.000 € netto?

Im selben Beispiel rund 12.390 € im Monat, also knapp 149.000 € im Jahr. Davon gehen rund 3.060 € an Einkommensteuer und Soli, 1.261 € an die Kranken- und Pflegeversicherung (Höchstbeitrag 2026) und gut 1.000 € in die Altersvorsorge.

Wie viel Prozent vom Umsatz bleibt Selbstständigen netto?

Das hängt stark von Kosten und Gewinnhöhe ab. In den Rechner-Beispielen bleiben rund 40 % des Umsatzes als Netto. Bei Dienstleistern mit wenig Kosten ist der Anteil höher, im Handel deutlich niedriger. Eine Faustregel ersetzt die Rechnung mit Ihren Zahlen nicht.

Wie berechne ich meinen Stundensatz als Selbstständiger?

Teilen Sie den nötigen Monatsumsatz durch Ihre fakturierbaren Stunden – also die Stunden, die Sie Kunden tatsächlich berechnen können. Urlaub, Krankheit, Akquise und Verwaltung zählen nicht dazu; realistisch sind oft 80 bis 120 Stunden im Monat.

Zählt die Umsatzsteuer zum Umsatz im Rechner?

Nein. Der Rechner rechnet mit Nettoumsätzen. Die Umsatzsteuer, die Sie Kunden in Rechnung stellen, führen Sie an das Finanzamt ab; Kleinunternehmer weisen keine aus.

Quellen

  1. § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026 – abgerufen 21.10.2026
  2. § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 3: Kranken- und Pflegeversicherung)
  3. § 3 SolZG 1995 – Bemessungsgrundlage und Freigrenze
  4. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
  5. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
Redaktion Selbstständigen-Check.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern (Stand: 21. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und keine Krankenkasse. Bescheide und Widersprüche behandeln wir nur allgemein; im Einzelfall entscheiden Krankenkasse und Gerichte. Herausgeber: Selbstständigen-Check.de. Selbstständigen-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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