Inhalt (6 Abschnitte)
- Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen 2026 mit Krankengeld und Zusatzbeitrag 2,9 % 21,7 % ihres Gewinns, kinderlos; im Szenario 2027 sind es 22,0 %.
- Der Beitrag liegt zwischen 286,08 € (Mindestbemessung 1.318,33 €) und 1.261,31 € (Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €) im Monat (2026).
- Für 2027 sieht der Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € vor (BR-Drs. 576/26); der Höchstbeitrag steigt im Szenario auf 1.402,50 € (kinderlos).
- Mit 4.000 € Monatsgewinn zahlen Sie 2026 868,00 €, im Szenario 2027 880,00 €; bei 5.000 € sind es 1.085,00 € und 1.100,00 €.
- Alle Werte sind eigene Berechnungen nach § 240 SGB V; die tatsächliche Höhe hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Kasse ab.
Der Beitrag freiwillig versicherter Selbstständiger zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 mit Krankengeld und 2,9 % Zusatzbeitrag 21,7 % des Gewinns, kinderlos, mindestens 286,08 € und höchstens 1.261,31 € im Monat. Im Szenario 2027 (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend) sind es 22,0 %, höchstens 1.402,50 €. Die Tabelle zeigt alle Werte (eigene Berechnung, Stand: Oktober 2026).
Beitragstabelle 2026 und 2027: Der GKV-Beitrag nach Gewinn
Die Tabelle zeigt den Monatsbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung bei verschiedenen Monatsgewinnen. Sie gilt für hauptberuflich Selbstständige ohne weitere Einnahmen. Die Werte unter 1.318,33 € (2026) bzw. 1.376,67 € (2027) entsprechen dem Mindestbeitrag, die Werte ab der Beitragsbemessungsgrenze dem Höchstbeitrag.
| Gewinn pro Monat | 2026, mit Krankengeld, kinderlos | 2027 (Szenario), mit Krankengeld, kinderlos | 2027, ohne Krankengeld, kinderlos | 2027, mit Krankengeld, mit Kind |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 286,08 € | 302,87 € | 294,61 € | 290,48 € |
| 1.250 € | 286,08 € | 302,87 € | 294,61 € | 290,48 € |
| 1.500 € | 325,50 € | 330,00 € | 321,00 € | 316,50 € |
| 1.750 € | 379,75 € | 385,00 € | 374,50 € | 369,25 € |
| 2.000 € | 434,00 € | 440,00 € | 428,00 € | 422,00 € |
| 2.250 € | 488,25 € | 495,00 € | 481,50 € | 474,75 € |
| 2.500 € | 542,50 € | 550,00 € | 535,00 € | 527,50 € |
| 2.750 € | 596,75 € | 605,00 € | 588,50 € | 580,25 € |
| 3.000 € | 651,00 € | 660,00 € | 642,00 € | 633,00 € |
| 3.250 € | 705,25 € | 715,00 € | 695,50 € | 685,75 € |
| 3.500 € | 759,50 € | 770,00 € | 749,00 € | 738,50 € |
| 3.750 € | 813,75 € | 825,00 € | 802,50 € | 791,25 € |
| 4.000 € | 868,00 € | 880,00 € | 856,00 € | 844,00 € |
| 4.250 € | 922,25 € | 935,00 € | 909,50 € | 896,75 € |
| 4.500 € | 976,50 € | 990,00 € | 963,00 € | 949,50 € |
| 4.750 € | 1.030,75 € | 1.045,00 € | 1.016,50 € | 1.002,25 € |
| 5.000 € | 1.085,00 € | 1.100,00 € | 1.070,00 € | 1.055,00 € |
| 5.250 € | 1.139,25 € | 1.155,00 € | 1.123,50 € | 1.107,75 € |
| 5.500 € | 1.193,50 € | 1.210,00 € | 1.177,00 € | 1.160,50 € |
| 5.750 € | 1.247,75 € | 1.265,00 € | 1.230,50 € | 1.213,25 € |
| 6.000 € | 1.261,31 € | 1.320,00 € | 1.284,00 € | 1.266,00 € |
| 6.250 € | 1.261,31 € | 1.375,00 € | 1.337,50 € | 1.318,75 € |
| ab 6.375 € | 1.261,31 € | 1.402,50 € | 1.364,25 € | 1.345,13 € |
Kasse wächst mit dem Gewinn – ein PKV-Beitrag nicht
Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %; PKV-Beispiel: 35 Jahre, Komfort, mit gleichwertigem Krankentagegeld
Eigene Berechnung nach § 240 SGB V: Mindestbemessung 1.318,33 € bzw. 1.376,67 € (2027), Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € bzw. 6.375 € (2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend); 14,6 % + 2,9 % + Pflege 4,2 % bzw. 4,5 % (Entwurf). PKV-Beispiel: Komfort-Orientierungswert 593 € (Eintrittsalter 35, inkl. Pflegepflicht, Musterbeiträge der Versicherer, Stand 18.10.2026) plus Krankentagegeld in Höhe des GKV-Krankengelds ab dem 43. Tag; Beispielrechnung, kein Angebot.
Wie Sie die Tabelle lesen: Suchen Sie Ihren durchschnittlichen Monatsgewinn laut Steuerbescheid (Jahresgewinn geteilt durch zwölf) und folgen Sie der Zeile nach rechts. Liegt Ihr Wert zwischen zwei Zeilen, rechnen Sie mit dem Gesamtsatz: Gewinn × Satz. Die Kasse nutzt dieselbe Systematik; ihren individuellen Zusatzbeitrag setzt sie im Bescheid an.
So rechnen Sie nach: Formel und Sätze
Der Beitrag ergibt sich aus der beitragspflichtigen Einnahme (Gewinn, mindestens Mindestbemessung, höchstens Beitragsbemessungsgrenze) mal dem Gesamtsatz aus Krankenversicherung, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V). Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2026 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr), 2027 laut Kabinettsbeschluss 6.375 € (76.500 €).
| Bestandteil | 2026 | 2027 (Szenario) |
|---|---|---|
| Allgemeiner Satz (mit Krankengeld) | 14,6 % | 14,6 % |
| Ermäßigter Satz (ohne Krankengeld) | 14,0 % | 14,0 % |
| Zusatzbeitrag (Durchschnitt) | 2,9 % | 2,9 % (Annahme) |
| Pflege kinderlos | 4,2 % | 4,5 % (Entwurf) |
| Pflege mit Kind | 3,6 % | 3,6 % |
| Gesamtsatz mit Krankengeld, kinderlos | 21,7 % | 22,0 % |
| Gesamtsatz ohne Krankengeld, kinderlos | 21,1 % | 21,4 % |
| Gesamtsatz mit Krankengeld, mit Kind | 21,1 % | 21,1 % |
Beispiel: 4.000 € × 22,0 % = 880,00 € (2027, Szenario, mit Krankengeld, kinderlos). Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren mindert sich der Pflegebeitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind (bis zum fünften Kind), wodurch sich die Werte weiter senken (§ 55 Abs. 3 SGB XI).
Beitragstabelle nach Jahresgewinn
Viele Selbstständige kennen ihren Gewinn nur als Jahreswert aus dem Steuerbescheid. Die Umrechnung ist einfach: Jahresgewinn geteilt durch zwölf.
| Jahresgewinn | entspricht pro Monat | Beitrag 2026 | Beitrag 2027 (Szenario) |
|---|---|---|---|
| 24.000 € | 2.000 € | 434,00 € | 440,00 € |
| 36.000 € | 3.000 € | 651,00 € | 660,00 € |
| 48.000 € | 4.000 € | 868,00 € | 880,00 € |
| 60.000 € | 5.000 € | 1.085,00 € | 1.100,00 € |
| 72.000 € | 6.000 € | 1.261,31 € | 1.320,00 € |
| 84.000 € | 7.000 € | 1.261,31 € | 1.402,50 € |
Was die Tabelle nicht abbildet
- Individueller Zusatzbeitrag: 2026 liegt er laut GKV-Spitzenverband zwischen 2,18 % bis 4,39 %; im Durchschnitt wurden Ende Juni 2026 3,13 % erhoben. Jedes Zehntel Prozentpunkt bedeutet bei 4.000 € Gewinn 4 € im Monat.
- Weitere Einnahmen: Miete, Kapitalerträge, Renten erhöhen die Bemessung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Vorläufige Festsetzung: Die Kasse bemisst nach dem letzten Steuerbescheid und rechnet später neu; siehe vorläufiger Beitragsbescheid und Nachzahlung der Krankenkasse.
- Kinderabschläge: Die Spalte „mit Kind“ gilt für ein Kind; weitere Abschläge ab dem zweiten Kind sind nicht eingerechnet.
- Steuer: Beiträge zur Basisabsicherung sind als Sonderausgaben absetzbar; bei Krankengeldanspruch wird der GKV-Beitrag um 4 % gekürzt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Steuerliche Wirkung klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Hinweis zur Herkunft der Werte: Es handelt sich nicht um die Tabelle einer einzelnen Kasse, sondern um eine eigene Berechnung nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler und die Bescheide Ihrer Kasse bleiben maßgeblich.
Was ist neu für 2027? Der Stand der Dinge
Die Zahlen für 2027 stehen unter Vorbehalt. Das Kabinett hat die Rechengrößenverordnung am 07.10.2026 beschlossen (BR-Drs. 576/26). Der Bundesrat soll voraussichtlich am 20.11.2026 zustimmen. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag gibt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 01.11.2026 bekannt; der Schätzerkreis hat Mitte Oktober rechnerisch 2,9 % ermittelt. Die Pflegereform mit 4,5 % für Kinderlose liegt als Kabinettsentwurf vor. Wir aktualisieren die Tabelle, sobald die Werte feststehen.
Was der Beitrag im Verhältnis zur PKV bedeutet
Die Tabelle zeigt, wie der GKV-Beitrag mit dem Gewinn wächst: Von 2.000 € auf 5.000 € Gewinn steigt er im Szenario 2027 von 440,00 € auf 1.100,00 €. Ein PKV-Beitrag verhält sich anders: Er hängt von Eintrittsalter, Tarif und Selbstbehalt ab, nicht vom Gewinn. Das erklärt, warum die private Krankenversicherung gerade bei guten Gewinnen interessant werden kann.
| Gewinn pro Monat | GKV 2027 | PKV-Beispiel | Ergebnis im Beispiel |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 440,00 € | 628 € | GKV 188 € günstiger |
| 3.000 € | 660,00 € | 648 € | etwa gleich |
| 4.000 € | 880,00 € | 663 € | PKV 217 € günstiger |
| 5.000 € | 1.100,00 € | 683 € | PKV 417 € günstiger |
| ab 6.375 € | 1.402,50 € | 706 € | PKV 696 € günstiger |
Das ist ein Beispiel für ein bestimmtes Profil, keine Aussage über Ihren Fall: Mit mehr Angehörigen, höherem Alter oder anderem Tarif verschiebt sich die Schwelle. Zur Einordnung gehört auch, dass die PKV Prüfpunkte hat – Gesundheitsprüfung, Beitragsanpassungen (zum 01.01.2027 laut PKV-Verband rund 53 % der Privatversicherten) und der Rückweg in die GKV, der ab 55 meist versperrt ist. Spezialisierte Experten aus unserem Partnernetzwerk klären sie vorab, zum Beispiel mit einer anonymen Risikovoranfrage. Ihre persönliche Schwelle berechnet der Rechner zur Gewinnschwelle, die Auswertung mit Familie liefert der Gewinn-Check, ohne Gesundheitsfragen. Die Untergrenze beschreibt die Seite Mindestbeitrag für Selbstständige, den Bescheid der Ratgeber Beitragsbescheid der Krankenkasse.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für Selbstständige bei 3.000 € Gewinn?
Bei 3.000 € Gewinn im Monat zahlen Sie 2026 mit Krankengeld, kinderlos und 2,9 % Zusatzbeitrag 651,00 € für Kranken- und Pflegeversicherung (21,7 %), im Szenario 2027 660,00 € (22,0 %). Ohne Krankengeld sind es im Szenario 2027 642,00 €.
Wie viel zahlt ein Selbstständiger bei 4.000 € Gewinn an die Krankenkasse?
2026 sind es 868,00 € im Monat (mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %), im Szenario 2027 880,00 €. Mit Kind sinkt der Pflegebeitrag: 2027 im Szenario 844,00 €.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag 2027 für freiwillig Versicherte?
Im Szenario mit Beitragsbemessungsgrenze 6.375 € (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend) beträgt der Höchstbeitrag 1.402,50 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld, 2,9 % Zusatzbeitrag) und 1.345,13 € mit Kind.
Was ändert sich 2027 bei den Beiträgen für Selbstständige?
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt laut Kabinettsbeschluss auf 6.375 € im Monat, die Mindestbemessung auf 1.376,67 €; der Pflegebeitrag für Kinderlose soll laut Kabinettsentwurf auf 4,5 % steigen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt rechnerisch bei 2,9 %, die BMG-Festlegung steht aus.
Zahlen Selbstständige Beiträge auf den Gewinn oder auf den Umsatz?
Auf den Gewinn, genauer auf das Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV). Hinzu kommen weitere Einnahmen zum Lebensunterhalt wie Mieten und Kapitalerträge, insgesamt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 240 SGB V).
Gibt es auch in der PKV eine Beitragstabelle nach Gewinn?
Nein. Der PKV-Beitrag hängt von Eintrittsalter, Tarif, Selbstbehalt und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn ab, nicht vom Gewinn. Orientierung bieten Musterbeiträge: 407 € bis 764 € mit 35 Jahren inklusive Pflegepflicht (Stand 18.10.2026).
Quellen
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 21.10.2026
- § 241 SGB V – Allgemeiner Beitragssatz
- § 15 SGB IV – Arbeitseinkommen
- Bundesrat: Drucksache 576/26 – Rechengrößen 2027 – Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Zustimmung ausstehend
- Der Paritätische: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz soll 2027 stabil bleiben – Schätzerkreis 13./14.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern (Stand: 21. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und keine Krankenkasse. Bescheide und Widersprüche behandeln wir nur allgemein; im Einzelfall entscheiden Krankenkasse und Gerichte. Herausgeber: Selbstständigen-Check.de. Selbstständigen-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.