Rechner

Krankenkasse Nachzahlung berechnen: Rechner für Selbstständige

Die Kasse rechnet bei Selbstständigen zweimal: erst vorläufig nach dem letzten Steuerbescheid, dann endgültig nach dem Bescheid für das jeweilige Jahr. Die Differenz kommt als Nachforderung oder Erstattung. Der Rechner zeigt sie Ihnen vorab.

Redaktion Selbstständigen-Check.de Aktualisiert am 21. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. Warum Selbstständige Beiträge nachzahlen
  2. Nachzahlung berechnen: drei Beispiele
  3. Rücklage statt Überraschung
  4. Nachzahlung oder fester Beitrag: der Unterschied zur PKV
  5. Nachzahlung erhalten – was jetzt?
  6. Was der Rechner nicht abbildet
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Krankenkasse setzt den Beitrag Selbstständiger vorläufig nach dem letzten Einkommensteuerbescheid fest und endgültig nach dem Steuerbescheid des betreffenden Jahres – rückwirkend (§ 240 Abs. 4a SGB V).
  • Steigt Ihr Gewinn, folgt eine Nachzahlung: 1.000 € mehr Gewinn im Monat kosten 2026 rund 2.600 € für ein Jahr (kinderlos, mit Krankengeld, 21,7 %).
  • Sinkt Ihr Gewinn, erstattet die Kasse zu viel gezahlte Beiträge – nie aber unter den Mindestbeitrag von 286,08 € im Monat (2026).
  • Legen Sie den Steuerbescheid nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres vor, setzt die Kasse den Höchstbeitrag fest.
  • Ein PKV-Beitrag hängt nicht vom Gewinn ab – eine gewinnabhängige Nachzahlung gibt es dort nicht.

Eine Krankenkasse-Nachzahlung berechnen Sie als Selbstständiger so: (endgültiger Monatsbeitrag nach dem Steuerbescheid des Jahres − vorläufig gezahlter Monatsbeitrag) × Monate der Mitgliedschaft. Bei 1.000 € mehr Gewinn im Monat sind das 2026 rund 2.600 € für ein Jahr (kinderlos, mit Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %). Der Rechner zeigt Nachzahlung oder Erstattung für 2024 bis 2026 und Ihre Rücklage (Stand Oktober 2026).

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vorläufiger Beitrag pro Monat
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endgültiger Beitrag pro Monat
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Nachzahlung bzw. Erstattung
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Rücklage pro Monat, solange Ihr Gewinn so hoch bleibt

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Orientierung, Stand 21.10.2026. Beitrag = Gewinn ÷ 12, mindestens Mindestbemessung (2024: 1.178,33 €, 2025: 1.248,33 €, 2026: 1.318,33 €), höchstens Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175 €, 2025: 5.512,50 €, 2026: 5.812,50 €) × (14,6 % bzw. 14,0 % + Zusatzbeitrag + Pflege: 2024 3,4 %/kinderlos 4,0 %, 2025 und 2026 3,6 %/4,2 %, ab dem 2. Kind −0,25 Punkte je Kind). Vereinfachung: gleichbleibender Gewinn, keine weiteren Einnahmen, Zusatzbeitrag das ganze Jahr gleich. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Kasse. Keine Rechtsberatung.

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Wir senden Ihnen Ihre Nachzahlung oder Erstattung mit Rechenweg. Auf Wunsch zeigt Ihnen ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk, was eine private Krankenversicherung mit festem, gewinnunabhängigem Beitrag für Sie kosten würde.

  • Vorläufiger und endgültiger Beitrag mit Differenz
  • Rücklage pro Monat für das laufende Jahr
  • Selbstständigen-Kassen-Report 2027 als PDF

Warum Selbstständige Beiträge nachzahlen

Bei Angestellten kennt die Kasse das Gehalt jeden Monat. Bei Selbstständigen kennt sie den Gewinn erst, wenn das Finanzamt ihn festgestellt hat – oft ein bis zwei Jahre später. Deshalb gilt seit 2018 ein zweistufiges Verfahren (§ 240 Abs. 4a SGB V):

1. Vorläufige Festsetzung

Die Kasse setzt Ihren Beitrag vorläufig nach dem zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheid fest. Bei Gründern ohne Bescheid zählt die Schätzung, mindestens die Mindestbemessung von 1.318,33 € (2026).

2. Steuerbescheid für das Jahr

Sobald der Bescheid für das Beitragsjahr vorliegt, reichen Sie ihn bei der Kasse ein. Wer verlangte Nachweise nicht vorlegt, zahlt bis dahin nach der Bemessungsgrenze.

3. Endgültige Festsetzung

Die Kasse rechnet das Jahr rückwirkend neu – mit Nachzahlung, wenn Ihr Gewinn gestiegen ist, oder Erstattung, wenn er gesunken ist. Ohne Bescheid binnen drei Jahren gilt die Bemessungsgrenze.

Die Sozialgerichte halten diese rückwirkende Festsetzung für rechtmäßig (etwa LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2024, L 9 KR 141/22; SG München, 27.01.2025, S 55 KR 647/22). Den Bescheid im Detail erklären unsere Ratgeber zum Beitragsbescheid und zum Widerspruch, die gerade entstehen; bis dahin hilft der Gewinn-Check bei der Einordnung.

Nachzahlung berechnen: drei Beispiele

Nachzahlung bzw. Erstattung für ein volles Jahr – eigene Beispielrechnung, kinderlos, mit Krankengeld, Zusatzbeitrag = Durchschnitt des Jahres, Stand 21.10.2026
Fallvorläufig/Monatendgültig/MonatErgebnis Jahr
2025: Bescheid 36.000 €, Gewinn 60.000 € (Satz 21,3 %)639,00 €1.065,00 €Nachzahlung 5.112 €
2026: Bescheid 48.000 €, Gewinn 66.000 € (Satz 21,7 %)868,00 €1.193,50 €Nachzahlung 3.906 €
2025: Bescheid 60.000 €, Gewinn 40.000 € (Satz 21,3 %)1.065,00 €710,00 €Erstattung 4.260 €

Das zweite Beispiel zeigt eine Besonderheit: Der Jahresgewinn von 66.000 € liegt unter der Bemessungsgrenze 2026 von 69.750 €, also zählt jeder Euro. Über der Grenze kann die Kasse höchstens den Höchstbeitrag verlangen – 2026 1.261,31 € im Monat.

Rücklage statt Überraschung

Die einfachste Regel: Liegt Ihr Gewinn über dem letzten Steuerbescheid, legen Sie die Differenz zum endgültigen Beitrag jeden Monat zurück. Der Rechner zeigt diesen Betrag als „Rücklage pro Monat“. Alternativ beantragen Sie bei der Kasse, den vorläufigen Beitrag anhand aktueller Zahlen anzupassen – etwa mit einer betriebswirtschaftlichen Auswertung oder einer Bestätigung Ihres Steuerberaters. Viele Kassen akzeptieren das, wenn der Gewinn deutlich steigt oder sinkt.

Wichtig bei sinkendem GewinnDie Erstattung kommt erst mit der endgültigen Festsetzung. Wer heute weniger verdient, sollte die Senkung des vorläufigen Beitrags aktiv beantragen – sonst zahlt er bis zum nächsten Steuerbescheid nach dem höheren Wert.

Nachzahlung oder fester Beitrag: der Unterschied zur PKV

In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag nicht vom Gewinn ab. Ein gutes Jahr erhöht ihn nicht, und es gibt keine Nachforderung nach dem Steuerbescheid. Ihr Beitrag steht im Vertrag; er kann sich durch Beitragsanpassungen ändern, die der Versicherer vorher ankündigt – zum 01.01.2027 laut PKV-Verband für rund 53 % der Privatversicherten. Für Selbstständige mit steigendem Gewinn macht das die Planung leichter. Ob sich der Wechsel für Sie rechnet, zeigt der Rechner Ab welchem Gewinn lohnt sich die PKV? – für 35-Jährige liegt die Schwelle im Komfort-Beispiel 2027 bei rund 2.900 € Monatsgewinn.

Nachzahlung erhalten – was jetzt?

Kommt ein Bescheid mit Nachforderung, prüfen Sie drei Dinge: Stimmt der Gewinn mit Ihrem Steuerbescheid überein? Hat die Kasse alle Monate richtig angesetzt, etwa bei einem Beginn oder Ende der Mitgliedschaft im Lauf des Jahres? Und sind Einnahmen enthalten, die nicht dazugehören? Gegen einen Beitragsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG); später bleibt ein Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X). Können Sie den Betrag nicht auf einmal zahlen, beantragen Sie Raten oder Stundung, bevor Säumniszuschläge entstehen. Diese Hinweise sind allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was der Rechner nicht abbildet

  • Weitere Einnahmen wie Miete, Zinsen oder Dividenden – sie erhöhen den Beitrag bis zur Bemessungsgrenze.
  • Einen Wechsel des Zusatzbeitrags oder der Kasse im Lauf des Jahres und eine Mitgliedschaft, die mitten im Monat beginnt.
  • Besondere Bemessungsregeln, etwa beim Gründungszuschuss oder bei Mitgliedern der Künstlersozialkasse – dazu informiert der Ratgeber für Existenzgründer bei PKV-Gründer.de.
  • Säumniszuschläge und Ratenvereinbarungen – sie regelt Ihre Kasse.

Wie viel Umsatz Sie brauchen, damit nach Kosten, Steuern und Krankenversicherung Ihr Wunsch-Netto bleibt, rechnet der Zielumsatz-Rechner. Alles zur PKV für Selbstständige steht im Ratgeber Private Krankenversicherung für Selbstständige; Begriffe wie vorläufige Festsetzung oder Mindestbemessung erklärt das Lexikon.

Häufige Fragen

Wie berechnet die Krankenkasse die Nachzahlung?

Sie vergleicht den vorläufig gezahlten Monatsbeitrag mit dem endgültigen. Der endgültige Beitrag ergibt sich aus dem Gewinn laut Steuerbescheid des Jahres ÷ 12 × Beitragssatz (mindestens Mindestbemessung, höchstens Beitragsbemessungsgrenze). Die Differenz pro Monat mal die Monate der Mitgliedschaft ist die Nachzahlung oder Erstattung.

Wie lange kann die Krankenkasse rückwirkend Beiträge nachfordern?

Die Kasse setzt den Beitrag endgültig fest, sobald der Steuerbescheid für das Jahr vorliegt. Legen Sie ihn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres vor, gilt die Beitragsbemessungsgrenze (§ 240 Abs. 4a SGB V). Für die Verjährung von Beitragsansprüchen gilt allgemein § 25 SGB IV; im Einzelfall entscheidet die Kasse.

Muss ich die Nachzahlung auf einmal zahlen?

Die Nachforderung ist grundsätzlich mit dem Bescheid fällig. Viele Kassen bieten auf Antrag eine Ratenzahlung oder Stundung an (§ 76 SGB IV). Sprechen Sie die Kasse früh an, bevor Säumniszuschläge entstehen.

Kann ich die Nachzahlung vermeiden?

Ja, mit zwei Hebeln: Melden Sie einen deutlich höheren Gewinn früh, damit die Kasse den vorläufigen Beitrag anpasst, und legen Sie die Differenz monatlich zurück. Der Rechner zeigt die Rücklage. In der privaten Krankenversicherung hängt der Beitrag nicht vom Gewinn ab – dort gibt es keine Nachzahlung nach dem Steuerbescheid.

Zählen auch Mieteinnahmen bei der Nachzahlung?

Ja. Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, auch auf Miet- und Kapitalerträge (§ 240 SGB V). Der Rechner rechnet vereinfacht nur mit dem Gewinn; weitere Einnahmen erhöhen die Nachzahlung bis zur Bemessungsgrenze.

Quellen

  1. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder (Abs. 4a: vorläufige und endgültige Festsetzung) – abgerufen 21.10.2026
  2. § 76 SGB IV – Erhebung der Einnahmen (Stundung, Ratenzahlung)
  3. § 25 SGB IV – Verjährung
  4. § 55 SGB XI – Beitragssatz der Pflegeversicherung
  5. BMAS: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 – Bezugsgröße 3.955 €, BBG 5.812,50 €
Redaktion Selbstständigen-Check.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern (Stand: 21. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und keine Krankenkasse. Bescheide und Widersprüche behandeln wir nur allgemein; im Einzelfall entscheiden Krankenkasse und Gerichte. Herausgeber: Selbstständigen-Check.de. Selbstständigen-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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