Inhalt (9 Abschnitte)
- Krankenversicherung für Selbstständige nach Beruf: So lesen Sie die Beispiele
- Gastronomen, Friseure und Kosmetik: schmale Gewinne, harte Arbeit
- Berater, Coaches, Agenturen und IT: hohe Gewinne, wenig Kosten
- Handwerker: Gewinn mit Kind, Handwerksrolle und Rentenpflicht
- Handel, Makler und Vertrieb: schwankende Einnahmen
- Übersicht: Kasse und PKV-Beispiel im Vergleich
- Was alle Berufe gemeinsam beachten sollten
- Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe
- Ihr Beruf, Ihre Zahlen: so geht es weiter
- Die Beiträge hängen vom Gewinn ab, nicht vom Beruf: Die Kasse verlangt 2027 im Szenario rund 22 % des Gewinns (mit Krankengeld, kinderlos), höchstens 1.402,50 € im Monat.
- In den acht Beispielprofilen ist die PKV bei Gewinnen ab etwa 3.500 € im Monat und jüngerem Eintrittsalter günstiger; bei niedrigem Gewinn, Kind oder Eintritt ab 50 bleibt oft die Kasse vorn.
- Berufsspezifisch zu klären sind Krankentagegeld, schwankende Einnahmen, Rentenpflicht (z. B. Handwerker in der Handwerksrolle) und die Künstlersozialkasse (z. B. Kreative).
- Alle Gewinnbänder sind Annahmen für die Rechnung, keine Branchenstatistik.
Die Krankenversicherung für Selbstständige hängt nicht vom Beruf ab, sondern vom Gewinn: Die gesetzliche Kasse verlangt 2027 im Szenario rund 22 % des Gewinns, die PKV einen festen Beitrag nach Alter und Leistung. In unseren acht Beispielprofilen – von der Gastronomin bis zum Handelsvertreter – ist die PKV ab etwa 3.500 € Monatsgewinn und jüngerem Eintrittsalter günstiger; darunter oder mit Kind bleibt häufig die Kasse vorn (Stand Oktober 2026).
Krankenversicherung für Selbstständige nach Beruf: So lesen Sie die Beispiele
Jedes Profil unten ist eine Beispielrechnung mit Annahmen: kinderlos (außer beim Handwerker), gesund, GKV mit Krankengeld und Zusatzbeitrag 2,9 %, 2027 im Szenario (Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Die PKV ist der Komfort-Orientierungswert aus veröffentlichten Musterbeiträgen (Stand 18.10.2026) plus Krankentagegeld in Höhe des GKV-Krankengelds. Die genannten Gewinnbänder sind Annahmen für die Rechnung, keine Branchenstatistik; Ihr eigener Gewinn kann abweichen. Mit der Mindestbemessung von 1.376,67 € und der Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 € ist der Kassenbeitrag nach unten und oben begrenzt.
Gastronomen, Friseure und Kosmetik: schmale Gewinne, harte Arbeit
Gastronomen
Gewinnband im Beispiel: 2.500 bis 4.000 €. Profil: 45 Jahre, 3.000 € Gewinn. Die Kasse kostet 2027 im Szenario 660 € im Monat, der Komfort-Tarif mit Krankentagegeld rund 817 €. Die Kasse ist hier rund 157 € günstiger. Der Beruf bringt dennoch zwei Aufgaben: ein passendes Absicherungsniveau bei Krankheit (stehen und tragen, lange Arbeitstage) und eine Rücklage für schwache Monate. Steigt der Gewinn, kehrt sich das Verhältnis um: Die Gewinnschwelle für 45-Jährige liegt im Komfort-Beispiel bei rund 3.790 €.
Friseure und Kosmetik
Gewinnband im Beispiel: 1.800 bis 2.800 €. Profil: 32 Jahre, 2.200 € Gewinn: Kasse 484 € gegenüber rund 594 € für Komfort mit Krankentagegeld – die Kasse ist rund 110 € günstiger. Friseure üben ein zulassungspflichtiges Handwerk aus (Anlage A HwO Nr. 38); eingetragene Inhaber sind rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI). Bei Kosmetik hängt das von der konkreten Tätigkeit ab. Das ist ein Rentenpunkt, kein Krankenversicherungspunkt – er verändert aber, was am Monatsende bleibt.
Berater, Coaches, Agenturen und IT: hohe Gewinne, wenig Kosten
Unternehmensberater und Coaches
Gewinnband im Beispiel: 3.500 bis 6.000 €. Profil: 38 Jahre, 4.500 € Gewinn. Kasse 990 €, Komfort mit Krankentagegeld rund 727 €: Die PKV ist im Beispiel rund 263 € im Monat günstiger. Beratung und Coaching haben kaum Betriebskosten, der Gewinn liegt nah am Umsatz – deshalb wird die Gewinnschwelle früh überschritten. Wer lehrt oder trainiert, kann rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, wenn kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird).
Agenturen und IT
Gewinnband im Beispiel: 4.500 bis 8.000 €. Profil: 36 Jahre, 6.000 € Gewinn. Kasse 1.320 €, Komfort mit Krankentagegeld rund 721 €: Unterschied rund 599 € im Monat. Je nach Tätigkeit kann die Künstlersozialkasse greifen, etwa bei Design, Text oder Foto. Ob das für Sie gilt, klärt die KSK; zur Frage, ob KSK und PKV zusammenpassen, hilft der KSK-Ratgeber bei PKV-Gründer.de.
Handwerker: Gewinn mit Kind, Handwerksrolle und Rentenpflicht
Gewinnband im Beispiel: 3.500 bis 5.500 €. Profil: 41 Jahre, 4.200 € Gewinn, ein Kind. Die Kasse kostet 886 € (das Kind ist familienversichert, beitragsfrei); die PKV mit Kinderbeitrag und Krankentagegeld liegt bei rund 982 €. Die Kasse ist im Beispiel rund 96 € günstiger – ohne Kind wäre es umgekehrt. Mit körperlicher Arbeit ist das Krankentagegeld besonders wichtig, weil schon eine Verletzung den Betrieb lahmlegt.
Zur Rente: Handwerker in der Handwerksrolle sind pflichtversichert, eine Befreiung ist nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen möglich (§ 2 Satz 1 Nr. 8, § 6 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI). Ausführlich erklärt das Rentenpflicht-Check.de für Handwerker. Für die Krankenversicherung gilt dagegen die freie Wahl wie für alle hauptberuflich Selbstständigen.
Handel, Makler und Vertrieb: schwankende Einnahmen
Einzelhandel und Online-Handel
Gewinnband im Beispiel: 2.500 bis 5.000 €. Profil: 34 Jahre, 3.500 € Gewinn. Kasse 770 €, Komfort mit Krankentagegeld rund 642 €: Unterschied rund 128 € im Monat zugunsten der PKV. Maßgeblich ist der Gewinn, nicht der Umsatz (§ 15 SGB IV) – hohe Warenkosten drücken ihn. Wer Online verkauft, findet weitere Besonderheiten auf der Seite Krankenversicherung für Creator und Online-Händler.
Immobilienmakler
Gewinnband im Beispiel: 3.500 bis 8.000 € mit starken Ausschlägen. Profil: 44 Jahre, 5.500 € Gewinn: Kasse 1.210 €, Komfort mit Krankentagegeld rund 858 €, Unterschied rund 352 €. Provisionseinnahmen sind unregelmäßig; die Kasse rechnet das Jahr rückwirkend nach dem Steuerbescheid ab (§ 240 Abs. 4a SGB V), die PKV ändert sich nicht. Das macht eine Rücklage für Nachzahlungen sinnvoll – wie hoch sie ausfallen kann, zeigt der Nachzahlungs-Rechner.
Handelsvertreter
Gewinnband im Beispiel: 3.000 bis 5.000 €. Profil: 50 Jahre, 4.000 € Gewinn: Kasse 880 €, Komfort mit Krankentagegeld rund 969 € (Wert ab 46 Jahren fortgeschrieben). Hier ist die Kasse rund 89 € günstiger. Mit höherem Eintrittsalter steigen die PKV-Beiträge spürbar; eine individuelle Berechnung durch einen Experten ist dann besonders wichtig. Wer im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitet (mindestens fünf Sechstel der Einnahmen) und keine Arbeitnehmer beschäftigt, kann als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).
Übersicht: Kasse und PKV-Beispiel im Vergleich
| Beruf (Alter, Gewinn/Monat) | GKV 2027 | PKV-Beispiel | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Friseurin (32 J., 2.200 €) | 484 € | 594 € | GKV rund 110 € günstiger |
| Gastronom (45 J., 3.000 €) | 660 € | 817 € | GKV rund 157 € günstiger |
| Online-Händlerin (34 J., 3.500 €) | 770 € | 642 € | PKV rund 128 € günstiger |
| Handelsvertreter (50 J., 4.000 €) | 880 € | 969 € | GKV rund 89 € günstiger |
| Handwerker (41 J., 4.200 €, 1 Kind) | 886 € | 982 € | GKV rund 96 € günstiger |
| Coach (38 J., 4.500 €) | 990 € | 727 € | PKV rund 263 € günstiger |
| Makler (44 J., 5.500 €) | 1.210 € | 858 € | PKV rund 352 € günstiger |
| Agentur (36 J., 6.000 €) | 1.320 € | 721 € | PKV rund 599 € günstiger |
Das Muster ist klar: Je höher der Gewinn und je jünger der Eintritt, desto deutlicher der Vorteil der PKV. Kinder und späterer Eintritt verschieben die Schwelle nach oben. Ihre persönliche Schwelle berechnet der Gewinnschwellen-Rechner; die Hintergründe fasst der Pillar PKV für Selbstständige zusammen.
Was alle Berufe gemeinsam beachten sollten
Drei Punkte gelten über alle Berufe hinweg. Erstens das Krankentagegeld: Die Kasse zahlt Selbstständigen Krankengeld nur mit Wahlerklärung (drei Jahre Bindung) und erst ab der 7. Woche, höchstens 148,75 € pro Tag im Szenario 2027 (§§ 44, 46, 47 SGB V). In der PKV vereinbaren Sie Höhe und Beginn selbst; Stiftung Warentest nannte für 35-jährige Selbstständige 76 bis 150 € im Monat bei 150 € Tagessatz ab dem 29. Tag (Test vom 15.06.2026).
Zweitens die Schwankung: Der Kassenbeitrag folgt dem Gewinn, aber rückwirkend; der PKV-Beitrag bleibt fest, auch im schwachen Jahr. Eine Rücklage von zwei bis drei Monatsbeiträgen gibt in beiden Systemen Ruhe. Drittens die Gesundheitsprüfung: Sie entscheidet, zu welchen Bedingungen ein Versicherer annimmt. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Experten klärt das vorab, ohne dass ein Eintrag entsteht.
Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe
Niedergelassene Heilberufe gehören zu den Selbstständigen, haben aber Besonderheiten: Kammer, Versorgungswerk (Befreiung von der Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI), eigene Ärztetarife und Praxisausfallrisiken. Diese Themen behandelt PKV-Heilberufe.de zur Niederlassung ausführlich.
Ihr Beruf, Ihre Zahlen: so geht es weiter
Wenn Ihr Gewinn zwischen 3.000 und 4.500 € liegt, ist das Ergebnis offen – hier entscheiden Alter und Familie. Der Gewinn-Check rechnet das in 60 Sekunden ohne Gesundheitsfragen. Wenn Sie mehr wissen wollen, spricht ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit Ihnen über Tarife, Krankentagegeld und Gesundheitsprüfung – unverbindlich, mit allen Vor- und Nachteilen.
Häufige Fragen
Hängt die Krankenversicherung von meinem Beruf ab?
Der Beitrag in der Kasse hängt von Ihrem Gewinn ab, der in der PKV von Alter, Leistung und Gesundheitszustand – nicht vom Beruf. Der Beruf wirkt indirekt: über die Höhe und Schwankung des Gewinns, den Bedarf an Krankentagegeld und Sonderregeln wie die Künstlersozialkasse oder die Rentenpflicht.
Welche Krankenversicherung brauche ich als Gastronom?
Gastronomen haben oft schwankende Gewinne und körperlich fordernde Arbeit. Wichtig ist deshalb ein passendes Krankentagegeld und eine Rücklage. Ob Kasse oder PKV günstiger ist, entscheidet der Gewinn: Im Beispiel (45 Jahre, 3.000 € Gewinn) ist die Kasse 2027 im Szenario günstiger.
Müssen Handwerker in die Rentenversicherung?
In die Handwerksrolle eingetragene Handwerker sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI); nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen ist eine Befreiung möglich (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI). Das betrifft die Rente, nicht die Krankenversicherung.
Können Online-Händler in die PKV?
Ja. Hauptberuflich Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig und können unabhängig vom Einkommen zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen (§ 5 Abs. 5 SGB V). Entscheidend ist ab dem Wechsel die Gesundheitsprüfung des Versicherers.
Gilt die Künstlersozialkasse auch für Agenturen?
Das kommt auf die Tätigkeit an. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert (KSVG), etwa selbstständige Designer oder Texter. Reine Vermarktung oder Technik fällt meist nicht darunter; im Zweifel entscheidet die KSK.
Gilt für Ärzte und Heilberufe etwas anderes?
Die Grundregeln für Selbstständige gelten auch für niedergelassene Heilberufe; hinzu kommen Kammer, Versorgungswerk und eigene Tarife. Vertiefung bietet PKV-Heilberufe.de.
Quellen
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – abgerufen 21.10.2026
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 5)
- § 2 SGB VI – Selbstständige Tätige (Handwerker, Lehrer, Künstler)
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht
- Anlage A zur Handwerksordnung (Friseure: Nr. 38)
- Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- Stiftung Warentest: Private Krankenversicherung im Vergleich (Finanztest 3/2025) – Test vom 19.02.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern (Stand: 21. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und keine Krankenkasse. Bescheide und Widersprüche behandeln wir nur allgemein; im Einzelfall entscheiden Krankenkasse und Gerichte. Herausgeber: Selbstständigen-Check.de. Selbstständigen-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.