Inhalt (6 Abschnitte)
- Warum fordert die Krankenkasse bei Selbstständigen nach?
- Wie hoch ist die Nachzahlung? Eine Beispielrechnung
- Wie lange kann die Krankenkasse rückwirkend nachfordern?
- Nachzahlung nicht zahlen können: Ihre Möglichkeiten
- Rücklage: So bereiten Sie sich auf die Nachzahlung vor
- Nachzahlung oder fester PKV-Beitrag? Der Unterschied
- Die Kasse setzt den Beitrag Selbstständiger zuerst vorläufig nach dem letzten Steuerbescheid fest und danach endgültig nach dem Steuerbescheid des betreffenden Jahres – rückwirkend (§ 240 Abs. 4a SGB V).
- Steigt der Gewinn, folgt eine Nachforderung: 1.000 € mehr Gewinn im Monat bedeuten 2026 rund 2.600 € für ein Jahr (kinderlos, mit Krankengeld, 21,7 %).
- Sinkt der Gewinn, erstattet die Kasse zu viel gezahlte Beträge – höchstens bis zum Mindestbeitrag von 286,08 € im Monat (2026).
- Zahlen Sie nicht pünktlich, droht ein Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat; eine Stundung oder Ratenzahlung sollten Sie vorher mit der Kasse klären (§ 24 SGB IV, § 76 SGB IV).
- Ein PKV-Beitrag hängt nicht vom Gewinn ab; eine gewinnabhängige Nachzahlung gibt es dort nicht.
Die Krankenkasse fordert bei Selbstständigen nach, weil sie den Beitrag zunächst vorläufig nach dem letzten Einkommensteuerbescheid festsetzt und erst mit dem Steuerbescheid des betreffenden Jahres endgültig (§ 240 Abs. 4a SGB V). Steigt Ihr Gewinn, folgt eine Nachzahlung: 1.000 € mehr Gewinn im Monat kosten 2026 rund 2.600 € für ein Jahr (kinderlos, mit Krankengeld). Sinkt er, erstattet die Kasse (Stand: Oktober 2026).
Warum fordert die Krankenkasse bei Selbstständigen nach?
Angestellte kennen das nicht: Ihr Arbeitgeber meldet das Gehalt, der Beitrag stimmt von Anfang an. Bei Selbstständigen steht der Gewinn eines Jahres erst fest, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid erlässt – oft ein bis zwei Jahre später. Die Kasse kann deshalb nicht warten und schätzt vorab. Das Gesetz schreibt den Ablauf vor:
1. Vorläufige Festsetzung
Die Kasse bemisst Ihren Beitrag nach dem zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheid – ab dem Monat nach dessen Ausfertigung. Bei einer Gründung dienen Ihre nachgewiesenen, voraussichtlichen Einnahmen als Grundlage.
2. Steuerbescheid des Jahres
Sobald Sie den Bescheid für das jeweilige Jahr vorlegen, rechnet die Kasse mit dem tatsächlichen Gewinn.
3. Endgültige Festsetzung
Die Differenz gilt rückwirkend für das ganze Jahr. Ist der endgültige Beitrag höher, zahlen Sie nach, ist er niedriger, bekommen Sie Geld zurück.
Beitragspflichtig sind dabei alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, nicht nur der Gewinn – etwa auch Mieteinnahmen. Wie der Bescheid aufgebaut ist und woran Sie ihn erkennen, erklärt der Ratgeber Beitragsbescheid der Krankenkasse für Selbstständige.
Typische Auslöser sind ein Umsatzsprung nach einem schwachen Gründungsjahr, ein großer Auftrag, der Verkauf von Betriebsvermögen oder neue Mieteinnahmen. Auch ein Wechsel des Jahresgewinns nach einer Betriebsprüfung kann den endgültigen Beitrag nachträglich verändern. Wer jedes Jahr ähnlich verdient, erlebt dagegen kaum Überraschungen – die Nachzahlung ist die Rechnung für Schwankungen, nicht für die Selbstständigkeit an sich.
Wie hoch ist die Nachzahlung? Eine Beispielrechnung
Die Nachzahlung ist die Differenz der Monatsbeiträge mal zwölf. Die Rechnung im Beispiel: Ihr letzter Steuerbescheid weist 36.000 € Gewinn aus (3.000 € im Monat). Die Kasse setzt vorläufig 21,3 % an (2025: 14,6 % allgemeiner Satz, 2,5 % Zusatzbeitrag, 4,2 % Pflege kinderlos), also 639,00 € im Monat. Je nach tatsächlichem Gewinn 2025 ergibt sich:
| Tatsächlicher Gewinn 2025 | Endgültiger Beitrag pro Monat | Differenz für das Jahr |
|---|---|---|
| 12.000 € (unter Mindestbemessung) | 265,89 € | −4.477,27 € |
| 24.000 € | 426,00 € | −2.556,00 € |
| 36.000 € (wie im Bescheid) | 639,00 € | 0 € |
| 48.000 € | 852,00 € | +2.556,00 € |
| 60.000 € | 1.065,00 € | +5.112,00 € |
| ab 66.150 € (Beitragsbemessungsgrenze) | 1.174,16 € | +6.421,95 € |
Die Mindestbemessung 2025 lag bei 1.248,33 €, die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.512,50 € im Monat. Mehr als ein Jahr trifft es oft gleichzeitig: Kommt der Bescheid 2025 spät, hat die Kasse oft schon das nächste Jahr mit demselben Wert vorläufig angesetzt. Die Zahlen für Ihr Jahr (2024 bis 2026) mit Ihrem Zusatzbeitrag liefert der Nachzahlungs-Rechner.
Wie lange kann die Krankenkasse rückwirkend nachfordern?
Eine feste Ausschlussfrist nach dem Steuerbescheid nennt das Gesetz nicht. Entscheidend sind andere Regeln:
- Drei Jahre zum Nachweis: Weisen Sie Ihre Einnahmen auf Verlangen der Kasse nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres nach, setzt die Kasse den Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze endgültig fest (§ 240 Abs. 4a Satz 4 SGB V).
- Hemmung der Verjährung: Bis Sie den Steuerbescheid vorlegen, läuft die Verjährung der Beitragsansprüche nicht (§ 240 Abs. 4a SGB V). Allgemein verjähren Beitragsansprüche sonst nach vier Jahren (§ 25 SGB IV).
- Kein Steuerbescheid vorhanden: Legen Sie eine Bescheinigung des Finanzamts vor, dass für das Jahr noch kein Bescheid vorliegt, entfällt die Festsetzung nach der Beitragsbemessungsgrenze für zwölf Monate.
- Neufestsetzung beantragen: Wurde nach der Grenze festgesetzt, können Sie binnen zwölf Monaten eine Neufestsetzung mit dem Steuerbescheid beantragen.
Der Verlauf hängt vom Einzelfall ab. Wie Sie den Bescheid der Kasse lesen und die Fristen darin finden, steht im Ratgeber zum vorläufigen Beitragsbescheid der Krankenkasse.
Nachzahlung nicht zahlen können: Ihre Möglichkeiten
Eine fünfstellige Forderung ist schwer zu stemmen. Wichtig ist: nicht abwarten. Allgemein gilt:
- Frühzeitig melden: Rufen Sie die Kasse vor dem Fälligkeitsdatum an. Eine Stundung ist möglich, wenn die sofortige Zahlung für Sie eine erhebliche Härte wäre und der Anspruch dadurch nicht gefährdet wird; sie wird in der Regel gegen Zinsen gewährt (§ 76 Abs. 2 SGB IV).
- Ratenzahlung vorschlagen: Bieten Sie einen realistischen Betrag pro Monat an und lassen Sie sich die Vereinbarung schriftlich bestätigen.
- Säumniszuschlag vermeiden: Nach der Fälligkeit werden für jeden angefangenen Monat 1 % des rückständigen Betrags fällig (§ 24 Abs. 1 SGB IV). Wer die Zahlungspflicht unverschuldet nicht kannte, kann Nachlass erhalten (§ 24 Abs. 2 SGB IV).
- Bescheid prüfen: Stimmen Gewinn, Zeitraum und Beitragssatz? Fehler korrigieren Sie über den Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Beachten Sie: Ein Widerspruch gegen Beitragsforderungen setzt die Zahlungspflicht grundsätzlich nicht aus (§ 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG).
Allgemeine InformationDiese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall (§ 2 RDG). Bei hohen Forderungen oder Streit mit der Kasse wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rücklage: So bereiten Sie sich auf die Nachzahlung vor
Die gute Nachricht: Nachzahlungen lassen sich planen. Die Faustregel lautet: Legen Sie die Differenz Ihres erwarteten Beitrags zum vorläufigen Beitrag jeden Monat zurück. Liegt Ihr Gewinn 1.000 € im Monat über dem Wert Ihres letzten Bescheids, sind das 2026 rund 217 € monatlich (21,7 %). Ein getrenntes Tagesgeldkonto verhindert, dass das Geld im Betrieb versickert.
| Gewinn liegt pro Monat höher um | Rücklage pro Monat | Nachzahlung nach 12 Monaten |
|---|---|---|
| 500 € | 108,50 € | 1.302 € |
| 1.000 € | 217,00 € | 2.604 € |
| 2.000 € | 434,00 € | 5.208 € |
Die Rechnung gilt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Wissen Sie früh, dass Ihr Gewinn deutlich steigt oder fällt, können Sie der Kasse aktuelle Zahlen melden – wie das funktioniert, steht im Ratgeber zum vorläufigen Bescheid. Ob die Kasse den Beitrag dann früher anpasst, entscheidet sie im Einzelfall.
Nachzahlung oder fester PKV-Beitrag? Der Unterschied
In der freiwilligen GKV wächst der Beitrag mit jedem Euro Gewinn, und die Rechnung kommt oft ein bis zwei Jahre später. Genau das macht Selbstständigen die Planung schwer. Die private Krankenversicherung funktioniert anders: Der Beitrag richtet sich nach Eintrittsalter, Tarif und Selbstbehalt, nicht nach dem Gewinn. Es gibt keinen Steuerbescheid, der rückwirkend den Beitrag verändert, und keine Nachforderung für gute Jahre.
Planbar im Vertrag
Der Beitrag steht im Versicherungsschein. Ein Rekordjahr erhöht ihn nicht, auch Miet- oder Zinseinnahmen nicht.
Keine Post nach dem Steuerbescheid
Die gewinnabhängige Neuberechnung nach § 240 Abs. 4a SGB V gibt es in der PKV nicht.
Ehrlich gehört dazu: Auch PKV-Beiträge können sich ändern. Zum 01.01.2027 werden laut PKV-Verband rund 53 % der Privatversicherten angepasst, im Schnitt um 13,4 % bei den Betroffenen. Dagegen helfen Alterungsrückstellungen, der gesetzliche 10-%-Zuschlag und ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers (§ 204 VVG). Ab welchem Gewinn die PKV sich im Vergleich rechnen kann, zeigt der Gewinnschwellen-Rechner; im Beispiel eines 35-Jährigen mit 5.000 € Monatsgewinn liegt der Unterschied bei rund 417 € im Monat zugunsten der PKV (Komfort-Tarif mit gleichwertigem Krankentagegeld, GKV 2027 im Szenario, eigene Berechnung). Der Vergleich gilt nur mit den dort genannten Annahmen.
Wollen Sie wissen, was die PKV für Ihr Alter und Ihren Gewinn bedeuten würde? Der Gewinn-Check liefert das Ergebnis in 60 Sekunden – ohne Gesundheitsfragen. Alle Beiträge der GKV nach Gewinn finden Sie in der Beitragstabelle 2026/2027 für freiwillig Versicherte.
Häufige Fragen
Darf die Krankenkasse bei Selbstständigen nachfordern?
Ja. Der Beitrag wird zunächst vorläufig nach dem zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheid festgesetzt und nach Vorlage des Bescheids für das jeweilige Jahr endgültig (§ 240 Abs. 4a SGB V). Die Differenz zahlen Sie nach oder bekommen sie erstattet. Das ist ausdrücklich so vorgesehen.
Wie hoch ist die Nachzahlung der Krankenkasse?
Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen vorläufigem und endgültigem Monatsbeitrag mal den Monaten im Jahr. Beispiel 2025: Bescheid-Gewinn 36.000 €, tatsächlicher Gewinn 60.000 €, kinderlos, mit Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,5 %: 639,00 € statt 1.065,00 € im Monat, also 5.112 € Nachzahlung. Ihre Zahl liefert der Nachzahlungs-Rechner.
Wie lange kann die Krankenkasse rückwirkend nachfordern?
Die endgültige Festsetzung erfolgt, sobald der Steuerbescheid für das Jahr vorliegt. Weisen Sie auf Verlangen der Kasse Ihre Einnahmen nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres nach, setzt sie den Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze fest. Bis zur Vorlage des Bescheids ist die Verjährung der Beitragsansprüche gehemmt (§ 240 Abs. 4a SGB V).
Was tun, wenn ich die Nachzahlung nicht zahlen kann?
Sprechen Sie vor der Fälligkeit mit der Kasse. Sie darf Beiträge stunden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre, in der Regel gegen Zinsen (§ 76 Abs. 2 SGB IV). Ratenzahlungen sind gängige Praxis. Nach Fälligkeit fällt ein Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat an (§ 24 SGB IV).
Muss ich nachzahlen, wenn mein Gewinn gesunken ist?
Nein, dann erstattet die Kasse zu viel gezahlte Beiträge. Die Untergrenze ist die Mindestbemessung von 1.318,33 € im Monat (2026), also ein Beitrag von 286,08 € mit Krankengeld, kinderlos.
Gibt es Nachzahlungen auch in der privaten Krankenversicherung?
Gewinnabhängige Nachzahlungen gibt es in der PKV nicht, weil der Beitrag nicht vom Einkommen abhängt. Die PKV kann aber ihre Beiträge anpassen: Zum 01.01.2027 sind laut PKV-Verband rund 53 % der Privatversicherten betroffen, im Schnitt um 13,4 %.
Quellen
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder – Abs. 4a, abgerufen 21.10.2026
- § 24 SGB IV – Säumniszuschlag
- § 76 SGB IV – Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen
- § 25 SGB IV – Verjährung
- § 15 SGB IV – Arbeitseinkommen
- PKV-Verband: Beitragsanpassungen zum 01.01.2027 – Meldung vom 15.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern (Stand: 21. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und keine Krankenkasse. Bescheide und Widersprüche behandeln wir nur allgemein; im Einzelfall entscheiden Krankenkasse und Gerichte. Herausgeber: Selbstständigen-Check.de. Selbstständigen-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.