Inhalt (10 Abschnitte)
- Beitragsbescheid für Selbstständige: Was ist das genau?
- Aufbau: Das steht im Beitragsbescheid
- Vorläufig oder endgültig: Welche Art von Bescheid haben Sie?
- Steuerbescheid einreichen: Was die Kasse verlangen darf
- Höchstbeitrag bei fehlendem Nachweis
- Beitragsbescheid prüfen: Checkliste
- Beispiel: Ein Beitragsbescheid Schritt für Schritt durchgerechnet
- Typische Fehler und Unklarheiten im Beitragsbescheid
- Mehrere Einkünfte: Was im Bescheid mitgerechnet wird
- Was ein fester PKV-Beitrag ändert
- Der Beitragsbescheid setzt Ihren Beitrag als freiwillig versicherter Selbstständiger fest, zunächst vorläufig nach dem letzten Einkommensteuerbescheid, später endgültig (§ 240 Abs. 4a SGB V).
- Grundlage ist das Arbeitseinkommen (Gewinn), nicht der Umsatz (§ 15 SGB IV) – dazu zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat (2026).
- Mindestens bemisst die Kasse 1.318,33 € im Monat (2026), das ergibt 286,08 € mit Krankengeld, kinderlos; höchstens zahlen Sie 1.261,31 €.
- Fehlt der Nachweis Ihrer Einnahmen drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, setzt die Kasse den Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze fest.
- Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende nennt die Widerspruchsfrist von einem Monat (§ 84 SGG).
Der Beitragsbescheid der Krankenkasse legt fest, wie viel Sie als freiwillig versicherter Selbstständiger monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Er bemisst sich nach Ihrem Gewinn, mindestens nach 1.318,33 € und höchstens nach 5.812,50 € im Monat (2026), und ist zunächst vorläufig, bis der Steuerbescheid vorliegt (§ 240 SGB V; Stand: Oktober 2026).
Beitragsbescheid für Selbstständige: Was ist das genau?
Hauptberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung sind freiwillige Mitglieder. Einen Arbeitgeber, der den Beitrag berechnet und abführt, gibt es nicht. Die Kasse erlässt stattdessen einen Bescheid, der Ihre Beitragspflicht regelt. Rechtlich ist das ein Verwaltungsakt: Er gilt, wenn er Ihnen bekanntgegeben wird, und er kann mit dem Widerspruch angegriffen werden.
Wichtig für die Suche: Der Beitragsbescheid ist nicht die Beitragsbescheinigung. Die Bescheinigung ist ein Nachweis über gezahlte Beiträge, etwa für die Steuererklärung. Der Bescheid setzt dagegen den Beitrag fest. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Kasse, oft auch im Online-Portal.
Aufbau: Das steht im Beitragsbescheid
Kassen formulieren unterschiedlich, die Bestandteile ähneln sich. Die folgende Tabelle ordnet sie, damit Sie jeden Punkt in Ihrem Bescheid wiederfinden:
| Bestandteil | Was dort steht | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Zeitraum | Ab wann der Beitrag gilt, ggf. bis wann | Beginn nach Ausfertigung des Steuerbescheids? |
| Einnahmen | Beitragspflichtiges Einkommen im Monat | Gewinn ÷ 12 laut Steuerbescheid, nicht Umsatz; Miet- und Kapitalerträge einbezogen? |
| Beitragssätze | Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung | Satz 14,6 % mit oder 14,0 % ohne Krankengeld; Zusatzbeitrag Ihrer Kasse; Pflegesatz mit/ohne Kinderabschlag |
| Monatsbetrag | Summe aus Kranken- und Pflegeversicherung | Zwischen Mindest- und Höchstbeitrag? |
| Vorläufigkeitshinweis | Vorbehalt der endgültigen Festsetzung | Gilt bis zum Steuerbescheid des Jahres |
| Nachweispflicht | Welche Unterlagen die Kasse braucht und bis wann | Frist notieren |
| Rechtsbehelfsbelehrung | Widerspruchsfrist, Adresse | Ein Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG) |
Der Monatsbetrag lautet: Beitragspflichtige Einnahmen × Gesamtsatz. 2026 beträgt der Gesamtsatz mit Krankengeld und Zusatzbeitrag 2,9 % für Kinderlose 21,7 %. Beispiel: 3.000 € Gewinn im Monat × 21,7 % = 651,00 €. Alle Werte bis zur Grenze finden Sie in der Beitragstabelle nach Gewinn 2026/2027.
Vorläufig oder endgültig: Welche Art von Bescheid haben Sie?
Den ersten Bescheid erlässt die Kasse fast immer vorläufig: auf Basis des zuletzt erlassenen Steuerbescheids, bei einer Gründung auf Basis der nachgewiesenen voraussichtlichen Einnahmen. Erst wenn der Steuerbescheid des jeweiligen Jahres vorliegt, setzt sie endgültig fest – rückwirkend für das ganze Jahr. Aus der Differenz entsteht die Nachforderung oder die Erstattung. Den Ablauf mit allen Fristen erklärt die Seite vorläufiger Beitragsbescheid der Krankenkasse, die finanzielle Wirkung die Seite zur Nachzahlung der Krankenkasse.
Steuerbescheid einreichen: Was die Kasse verlangen darf
Die Kasse braucht einen Nachweis über Ihre Einnahmen. Bei Selbstständigen ist das nach dem Gesetz der Einkommensteuerbescheid. Üblich ist, dass die Kasse Sie anschreibt oder einen Fragebogen schickt. Praktisch gilt:
- Frist beachten: Reichen Sie Unterlagen binnen der gesetzten Frist ein. Sonst drohen Mahnungen und im Extremfall die Festsetzung nach der Beitragsbemessungsgrenze.
- Nur Nötiges weitergeben: Entscheidend sind die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbe, Vermietung und Kapital. Fragen Sie nach, welche Seiten benötigt werden.
- Kopie behalten: Dokumentieren Sie Datum und Weg der Übermittlung.
- Noch kein Bescheid? Legen Sie eine Bescheinigung des Finanzamts vor, dass für das Jahr noch kein Bescheid bekanntgegeben wurde – dann unterbleibt die Festsetzung nach der Grenze für zwölf Monate (§ 240 Abs. 4a SGB V).
Höchstbeitrag bei fehlendem Nachweis
Das Gesetz zieht eine klare Linie: Weisen Sie Ihre tatsächlichen Einnahmen auf Verlangen der Kasse nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres nach, wird der vorläufig festgesetzte Beitrag endgültig nach der Beitragsbemessungsgrenze festgesetzt. Das kann teuer werden: 2026 sind das 1.261,31 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld; mit Kind 1.226,44 €), im Szenario 2027 1.402,50 €.
| Jahr | Beitragsbemessungsgrenze | Kinderlos | Mit Kind |
|---|---|---|---|
| 2026 | 5.812,50 € | 1.261,31 € | 1.226,44 € |
| 2027 (Szenario) | 6.375,00 € | 1.402,50 € | 1.345,13 € |
Wer zu hoch festgesetzt wurde, kann binnen zwölf Monaten nach Bekanntgabe eine Neufestsetzung beantragen und den Steuerbescheid nachreichen. Das ist die Ausnahme, die Sie nicht ausreizen sollten: Reichen Sie Nachweise rechtzeitig ein.
Beitragsbescheid prüfen: Checkliste
- Zeitraum und Beginn: Stimmt der Monat, ab dem der neue Wert gilt?
- Einnahmen: Entspricht der Wert Ihrem Gewinn aus dem Steuerbescheid, geteilt durch zwölf? Wurde ein Verlustjahr oder Gewinneinbruch beachtet?
- Beitragssatz: 14,6 % oder 14,0 % – je nachdem, ob Sie Krankengeld gewählt haben – plus Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.
- Pflegeversicherung: Kinderabschläge und der kinderlose Zuschlag richtig berücksichtigt (§ 55 SGB XI)?
- Grenzen: Liegt der Betrag zwischen Mindest- und Höchstbeitrag?
- Fristen: Widerspruchsfrist, Nachweisfrist und Zahlungstermin notiert?
Stimmt etwas nicht, ist der Weg der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid – allgemeine Informationen, kein Rechtsrat.
Beispiel: Ein Beitragsbescheid Schritt für Schritt durchgerechnet
Ein Berater weist im letzten Steuerbescheid 48.000 € Gewinn aus. Er hat Krankengeld gewählt, ist kinderlos und gehört einer Kasse mit 2,9 % Zusatzbeitrag an. Die Kasse rechnet für 2026 so:
- Gewinn pro Monat: 48.000 € ÷ 12 = 4.000 €. Das liegt über der Mindestbemessung von 1.318,33 € und unter der Grenze von 5.812,50 €, also bleibt es bei 4.000 €.
- Gesamtsatz: 14,6 % + 2,9 % + 4,2 % Pflege (kinderlos) = 21,7 %.
- Monatsbeitrag: 4.000 € × 21,7 % = 868,00 €.
Verdient er tatsächlich 60.000 € (5.000 € im Monat), liegt der endgültige Beitrag bei 1.085,00 €. Die Differenz von 217,00 € im Monat ergibt eine Nachzahlung von 2.604 € für das Jahr. Verdient er nur 24.000 € (2.000 € im Monat), sinkt der endgültige Beitrag auf 434,00 €, und die Kasse erstattet 5.208 €.
Typische Fehler und Unklarheiten im Beitragsbescheid
| Auffälligkeit | Mögliche Ursache | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Beitrag höher als erwartet | Kasse hat nach der Grenze festgesetzt oder weitere Einkünfte (Miete, Kapital) addiert | Bemessungsgrundlage im Bescheid prüfen, Steuerbescheid abgleichen |
| Beitrag trotz Gewinneinbruch unverändert | Bescheid bezieht sich auf den älteren Steuerbescheid | Aktuelle Nachweise einreichen, siehe vorläufiger Bescheid |
| Satz 14,0 % statt 14,6 % | Keine Wahlerklärung für Krankengeld abgegeben | Prüfen, ob Krankengeld gewünscht ist; Bindung beachten |
| Zusatzbeitrag weicht ab | Individueller Satz Ihrer Kasse statt Durchschnitt (2026: 2,9 % amtlich) | Satz Ihrer Kasse für den Zeitraum nachlesen |
| Pflegebeitrag zu hoch | Kinder nicht berücksichtigt | Kinder der Kasse melden (Abschlag nach § 55 SGB XI) |
Nicht jede Abweichung ist ein Fehler der Kasse; oft ist es eine Frage der Unterlagen. Rufen Sie zuerst die Sachbearbeitung an und bitten Sie um eine Berechnung. Eine schriftliche Erklärung hilft später, falls Sie den Bescheid angreifen.
Mehrere Einkünfte: Was im Bescheid mitgerechnet wird
Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt (§ 240 SGB V). Neben dem Gewinn aus der Selbstständigkeit können das Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Renten oder Versorgungsbezüge sein. Der Bescheid zeigt deshalb manchmal mehrere Einkunftsarten. Zusammengerechnet endet die Beitragspflicht an der Beitragsbemessungsgrenze: Mehr als 5.812,50 € im Monat berücksichtigt die Kasse 2026 nicht. In der PKV zählen diese Einnahmen für den Beitrag nicht.
Was ein fester PKV-Beitrag ändert
Viele Selbstständige empfinden den Bescheid-Rhythmus als Belastung: schätzen, nachweisen, nachzahlen. Die private Krankenversicherung kennt diesen Rhythmus nicht. Der Beitrag steht im Vertrag, hängt von Eintrittsalter, Tarif und Selbstbehalt ab und nicht vom Steuerbescheid. Bei hohen Gewinnen kann das spürbar günstiger sein: Im Beispiel eines 35-Jährigen mit 5.000 € Monatsgewinn liegt die PKV mit Komfort-Tarif und gleichwertigem Krankentagegeld rund 417 € im Monat unter dem GKV-Beitrag 2027 im Szenario (eigene Berechnung, keine Garantie). Bei niedrigerem Gewinn oder mehreren mitversicherten Angehörigen kann die GKV günstiger sein.
Wo Ihre persönliche Schwelle liegt, zeigt der Rechner zur Gewinnschwelle, die ganze Auswertung der Gewinn-Check – kostenlos und ohne Gesundheitsfragen. Die persönliche Beratung übernehmen spezialisierte Experten aus unserem Partnernetzwerk. Ein Überblick über Kosten und Ablauf steht im Pillar Private Krankenversicherung für Selbstständige.
Häufige Fragen
Was steht in einem Beitragsbescheid der Krankenkasse für Selbstständige?
Der Bescheid nennt Zeitraum, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragssätze für Kranken- und Pflegeversicherung, den Zusatzbeitrag, den monatlichen Betrag, den Hinweis auf vorläufige oder endgültige Festsetzung, Zahlungsweise und Rechtsbehelfsbelehrung. Daran erkennen Sie, wie die Kasse gerechnet hat.
Muss ich der Krankenkasse meinen Steuerbescheid schicken?
Als freiwilliges Mitglied müssen Sie Ihre Einnahmen auf Verlangen der Kasse nachweisen; bei Selbstständigen ist das in der Regel der Einkommensteuerbescheid (§ 240 Abs. 4a SGB V). Geben Sie nur Unterlagen weiter, die zur Beitragsbemessung nötig sind. Bei Zweifeln fragen Sie die Kasse, welche Seiten sie braucht.
Was passiert, wenn ich den Steuerbescheid nicht einreiche?
Weisen Sie Ihre Einnahmen auf Verlangen nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres nach, setzt die Kasse den Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze fest – 2026 maximal 1.261,31 € im Monat (kinderlos, mit Krankengeld). Ein Antrag auf Neufestsetzung ist binnen zwölf Monaten möglich.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag im Beitragsbescheid?
Die Kasse legt mindestens ein Einkommen von 1.318,33 € im Monat zugrunde (2026; 2027 im Szenario 1.376,67 €). Daraus folgt ein Mindestbeitrag von 286,08 € mit Krankengeld, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %. Mehr dazu auf der Seite Mindestbeitrag.
Woran erkenne ich, ob der Bescheid vorläufig ist?
Der Bescheid enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die vorläufige Festsetzung und die spätere Neuberechnung nach dem Steuerbescheid. Fehlt er, handelt es sich meist um eine endgültige Festsetzung für den genannten Zeitraum.
Wie lange habe ich Zeit, den Bescheid zu prüfen?
Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich (§ 84 SGG); fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, gilt ein Jahr. Prüfen Sie den Bescheid deshalb zeitnah.
Quellen
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Kranken- und Pflegeversicherung von Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern (Stand: 21. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler und keine Krankenkasse. Bescheide und Widersprüche behandeln wir nur allgemein; im Einzelfall entscheiden Krankenkasse und Gerichte. Herausgeber: Selbstständigen-Check.de. Selbstständigen-Check.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.